Führerscheinklassen
AM
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-KFZ mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 ccm bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Fahrzeug
Bemerkung
Einschluss: KeineZusammenfassung der "alten" Klassen M und S
Mindestalter
ab 15 JahreA1
Krafträder mit:
- Hubraum max. 125 ccm
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige KFZ mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Fahrzeug
Bemerkung
Einschluss: AMGeschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren entfällt
Mindestalter
16 JahreA2
Krafträder mit:
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Fahrzeug
Bemerkung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A1" nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.Einschluss: AM, A1
Mindestalter
ab 18 JahreA
Krafträder mit:
- Hubraum über 50 ccm oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Hubraum über 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Fahrzeug
Bemerkung
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse "A2"nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.Einschluss: AM, A1, A2
Mindestalter
20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"21 Jahre für Trikes
24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
B
Kfz - ausgenommen Kfz der Klassen A1, A2 und A - mit:
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Anhängerregelung
- Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Fahrzeug
Bemerkung
Einschluss: AM, LWegfall der Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeuges" bei Anhängerregelung
Mindestalter
18 Jahre17 Jahre beim begleiteten Fahren (BF17)
BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG des Anhängers über 750 kg aber max. 3.500 kg
Fahrzeug
Bemerkung
Vorbesitz: BKeine Theorieprüfung erforderlich - praktische Prüfung muss sein!